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Welche Anforderungen sind definiert?

Gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV sind folgende Anforderungen an Bildungsträger bzw. deren Maßnahmen definiert:

Anforderungen an Träger

  • Fähigkeit zur Leistungserbringung
  • Angemessene Berücksichtigung der Lage und der Entwicklung des Arbeitsmarkts
  • Adäquate Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte
  • Anwendung eines angemessenen Systems zur Sicherung der Qualität

 

Anforderungen an Maßnahmen

  • Konkrete Beschreibung der Maßnahmen
  • Berücksichtigung der Lage und der Entwicklung des Arbeitsmarkts
  • Angemessene Lehrorganisation
  • Erfüllung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

 

Die konkreten Prüfungskriterien der oben aufgeführten Anforderungen sind unserer Prüfungsordnung sowie den Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen, die Sie in unserem Downloadbereich im Abschnitt 'AZWV' finden.