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News

Freitag, 13. Januar 2012 11:19

Verordnungsentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt liegt vor

Ein erster Entwurf „Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch“ liegt vor.

Die Zulassungserfordernis gilt für alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen. Abhängig vom Fachbereich ergeben sich für die Trägerzulassung unterschiedliche Anforderungen, die er bei der Trägerzulassung zu erfüllen hat.

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