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Anforderungen der AZAV

Gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV - sind die Anforderungen an die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung definiert.

Waren bislang nur Träger der beruflichen Weiterbildung von der AZWV Zertifizierung betroffen, so erweitert sich im Rahmen der Einführung der AZAV die Zertifizierung auf alle Träger, die arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen anbieten.

Dazu zählen:

  • Träger der Beruflichen Weiterbildung
  • Träger der Vermittlung und Aktivierung
  • Träger für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung
  • Träger für die Durchführung von rehaspezifische Maßnahmen
  • Private Arbeitsvermittler

Anforderungen an Träger

    • Ein System zur Sicherung der Qualität
    • Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
    • Die Fähigkeit des Trägers, die Eingliederung der Teilnehmenden zu unterstützen
    • Ausreichende Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Leitung, Lehr- und Fachkräfte
    • Akzeptable vertragliche Vereinbarungen mit den Teilnehmenden
    • Ggf. Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse behinderter Menschen

    Anforderungen an Maßnahmen

    • Konkrete Beschreibung der Maßnahmen
    • Berücksichtigung der Lage und der Entwicklung des Arbeitsmarkts
    • Angemessene Lehrorganisation
    • Erfüllung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

    Die konkreten Prüfungskriterien der oben aufgeführten Anforderungen sind unserer Prüfungsordnung sowie den Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen, die Sie in unserem Downloadbereich im Abschnitt 'AZWV/AZAV' finden.

    Zum Download:

    Dokumente und Formulare zur Zertifizierung [1]

    Factsheet AZWV Zulassung [2]

    Hyperlinks

    [1]Downloads AZWV/AZAV
    [2]../fileadmin/redaktion/Cert-IT/AZWV/AWVZ.pdf

    Anforderungen : Letzte Änderung 18.05.2012, 08:39 Uhr