
Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV
AZAV

Die Cert-IT GmbH wurde bereits am 06.06.2005 von der Bundesagentur für Arbeit die Akkreditierung erteilt, Bildungsträger und Maßnahmen zuzulassen. Im Rahmen der Instrumentenreform geht seit dem 01.04.2012 die Befugnis der Akkreditierung von der Bundesagentur für Arbeit an die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) über.
Seit dem 01.04.2012 regelt - in Verbindung mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) die Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Seitdem bedürfen alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, eine Zulassung, u.z. unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten wollen.
Für die Zulassung sind sogenannte fachkundige Stellen zuständig, wie die Cert-IT GmbH.
Die Cert-IT gehört mit zu den ersten fachlichen Stellen dieser Art, die seit 2005 das Ziel hat, mit Qualität und Transparenz bei Bildungsträgern zum Nutzen für Arbeitssuchende, Unternehmen und die öffentliche Hand zu sorgen.


Anforderungen der AZAV
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird durch die AZAV die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung geregelt.
Das Ziel des Gesetzgebers ist es, die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen zu erhöhen, die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern und eine Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern herzustellen. mehr


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Die Erstellung eines individuellen Angebotes beruht auf der Grundlage des IAF-Leitfaden IAF MD 5. Aus diesem Grund werden die Informationen zu den Mitarbeitern und Standorten, die im Geltungsbereich der Zulassung/Zertifizierung liegen, durch uns abgefragt. Diese bilden die Grundlage für das Angebot. mehr


Dokumente und Formulare zur Zulassung
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