
AZAV
Wer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Leistungen anbieten möchte – etwa Weiterbildungsmaßnahmen, Aktivierungsmaßnahmen oder private Arbeitsvermittlung – benötigt eine Trägerzulassung nach AZAV.
Als fachkundige Stelle prüfen wir Ihr Qualitätsmanagementsystem, Ihre Organisationsstruktur sowie die fachliche Eignung Ihres Personals. Die Zulassung erfolgt ortsbezogen und bezogen auf die beantragten Fachbereiche.
Das Trägerzertifikat ist fünf Jahre gültig und wird jährlich durch Überwachungsaudits bestätigt.
Die sechs Fachbereiche der AZAV
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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
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Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
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Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
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Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
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Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
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Transferleistungen
FAQ AZAV Trägerzulassung
DOWNLOADS
AZAV
Dokumente und Formulare zur Zulassung
Muster und Vorlagen
Allgemeine Informationen
