top of page
CERT-IT, CERT IT, AZAV

AZAV

AKKREDITIERUNGS- UND ZULASSUNGSVERORDNUNG
ARBEITSFÖRDERUNG (AZAV)

Der Cert-IT GmbH wurde bereits am 06.06.2005 von der Bundesagentur für Arbeit die Akkreditierung erteilt, Bildungsträger und Maßnahmen zuzulassen. Im Rahmen der Instrumentenreform geht seit dem 01.04.2012 die Befugnis der Akkreditierung von der Bundesagentur für Arbeit an die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) über.

Seit dem 01.04.2012 regelt - in Verbindung mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) die Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Seitdem bedürfen alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, eine Zulassung, u.z. unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten wollen.

Für die Zulassung sind sogenannte fachkundige Stellen zuständig, wie die Cert-IT GmbH. Die Cert-IT gehört mit zu den ersten fachlichen Stellen dieser Art, die seit 2005 das Ziel hat, mit Qualität und Transparenz bei Bildungsträgern zum Nutzen für Arbeitssuchende, Unternehmen und die öffentliche Hand zu sorgen.

An dieser Stelle möchten wir auf die Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit zu den Themen Akkreditierung und Zulassung hinweisen:

 

https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung

 

Auf der Seite finden Sie neben Informationen zu Zulassung, Kostenzustimmung, Beirat und B-DKS auch weitere nützliche Hintergrundinformationen sowie einen Kurzfilm zum Zulassungsverfahren.

FAQ AZAV Trägerzulassung

FAQ Maßnahmenzulassung

JETZT ANGEBOT ANFORDERN

Gerne sende wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.

Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus.

bottom of page